Durch ungedämmte Dachflächen und Dachgeschossböden sowie Keller geht bereits ein Großteil der zur Gebäudeheizung eingesetzten Energie verloren. Über eine nicht gedämmte Kellerdecke können z. B. 20% der Heizwärme verloren gehen.
Neben dem Einsparpotential wird auch das Wohnklima, besonders der oberen Geschosse, deutlich verbessert, da sich das Dach durch eine gute Dämmung im Sommer weniger aufheizt.
Die Dachboden- und Kellerdämmung ist besonders attraktiv, da diese auch nachträglich einfach, sauber und kostengünstig durchzuführen ist, im Vergleich zu anderen energiesparenden Maßnahmen.
Die Dämmung der obersten Geschossdecke kann auch mit begehbaren Dämmstoffen in unterschiedlichen Stärken durchgeführt werden.
Bei Altbauten sind auch die gesetzlichen Auflagen zur Wärmedämmung streng reguliert.
Seit Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV 2009) besteht für nicht begehbare Geschossdecken unter ungedämmten Dächern eine sofortige Nachrüstpflicht, für begehbare bis zum 31.12.2011. (Für Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen gilt die Nachrüstpflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 01.02.2002.)